“Im Tierschutz klafft eine große Lücke”

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„Österreichs Tierschutz hinkt im internationalen Vergleich: Denn das Tierschutzgesetz des Bundes lässt ein Tierhalteverbot nur dann zu, wenn der Tierhalter zuvor rechtskräftig verurteilt wurde – das ist in der Praxis ein riesiger Nachteil. Denn entsprechende Verfahren können sich Jahre hinziehen. Im schlimmsten Fall entsteht währenddessen weiteres Tierleid, das verhindert werden könnte“,

umreißt SPÖ-Tierschutzsprecher Maximilian Rakuscha ein Problemfeld, das ins Deutschland oder der Schweiz gar nicht existiert: Denn bei groben Verstößen gegen Tierschutzvorschriften sind dort Tierhalteverbote möglich. Unabhängig von einer Verurteilung.

Prävention

„Hier braucht es dringend eine Änderung“,

fordert Rakuscha. In der heutigen Landtagssitzung bringt der SPÖ-Landtagsklub darum einen Antrag an den Bund ein, das Tierschutzgesetz entsprechend abzuändern. Den Vorwurf, dass damit behördlicher Willkür Tür und Tor geöffnet werden würde, lässt Rakuscha absolut nicht gelten.

„Das halte ich für völlig ausgeschlossen. Denn hier geht es um eindeutige und dokumentierte Tierschutzverstöße, bei denen den Behörden aktuell noch die Hände gebunden sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten hervorragende Arbeit, jetzt ist es an uns als Politik, ihnen auch die rechtlich passenden Werkzeuge zur Verfügung zu stellen“,

so Rakuscha, der abschließend den Stellenwert der Prävention hervorhebt:

„Wenn Tierleid offensichtlich ist, muss ein schnelles, präventives Handeln das Gebot der Stunde sein“,

so Rakuscha abschließend.